Navigation

Home | Unser Auftrag | Nützliches | Unser Material | Bilder | Gästebuch | Kontakt | Links |

Notruf

  Feuerwehr : 118
  Polizei : 117
  Rettungsdienst : 144
  Rega : 1414
  Vergiftung : 145
  Strassenhilfe : 140

Intranet

Benutzername:
Passwort:

Passwort vergessen

Valid XHTML 1.0 Transitional

CSS ist valide!



These Pages are compatible from 1024*768 screen resolution

Google

News

07.02.2012
Bei -12 Grad wurde gestern weitere Szenen von dem neuen Feuerwehr-Werbefilm beider Basel gedreht. Dabei frierten nicht nur unsere AdF, dass Filmteam sondern auch das Wasser und Druckluftleitungen ein. Nun sind aber die 'Ice' Szenem gedreht und die nächsten brauchen wieder einen Schnee- und Eisfreien Hintergrund.

05.01.2012
Erster Einsatz im neuen Jahr: Sturmtief Andrea sorgte für verstopfte Dolendeckel, gefällte Bäume und undichte Wände. Die Bezirksfeuerwehr Grossbasel wünscht allen ein möglichst Unfallfreies 2012!

02.11.2011
Grosser Wasserschaden im EKZ St. Jakobspark. Mehrere Stunden haben wir Wasser abgepumpt. Als Unterstützungen haben wir noch die FW Kleinbasel aufgeboten.



Herzlich Willkommen

bei der Feuerwehr Grossbasel

Geschätzte Besucher/in unserer Webseiten

Wir freuen uns Sie bei unserem Internet Auftritt begrüssen zu dürfen. Bevor wir jedoch Ihnen unsere Lokalität, Arbeit, Material und Fahrzeuge näher bringen dürfen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich hierbei um einen nicht offiziellen Auftritt der Feuerwehr Grossbasel handelt. Diese Webseiten sind nicht Bestandteil des offiziellen Auftritts der Rettung Basel-Stadt.

Foto
Die Feuerwehr Grossbasel ist Bestandteil des Sicherheitskonzepts des Kanton Basel-Stadt.
Sie bildet zusammen mit den Feuerwehren Kleinbasel und Riehen-Bettingen eine effiziente Unterstützung der Berufsfeuerwehr.
Die entsprechenden Kompanien werden je nach Bedarf der Berufsfeuerwehr aufgeboten. Unter Unser Auftrag können Sie nachlesen wie sich das im Detail gestaltet.
Die Bezirksfeuerwehr wird auch gerne als Freiwillige Feuerwehr bezeichnet. Dies ist jedoch nur teilweise richtig.
Das Feuerwehr Gesetz des Kanton Basel-Stadt sagt:

§ 8.1b) Alle im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Männer und Frauen vom zurückgelegten 24. bis zum 40. Altersjahr sind zum Dienst in der Bezirksfeuerwehr verpflichtet.

Der 2. Absatz sagt, dass diese Pflicht durch Bezahlung einer Ersatzabgabe umgangen werden kann. Der Eindruck einer gewissen Freiwilligkeit ist daher gegeben.
Wir möchten Sie deshalb an diese Stelle darauf hinweisen, dass wir ständig auf neue Mitglieder angewiesen sind.
Uns ist klar, dass dies Engagement welche Sie in Ihrer Freizeit erbringen werden nicht selbstverständlich ist.
Dafür erhalten Sie eine spannende Abwechslung zu Ihrem Berufsalltag wie auch eine hervorragende und interessante Ausbildung.
Foto Foto
Wir hoffen Ihr Interesse geweckt zu haben und stehen Ihnen via unserem Kontaktformular für Fragen gerne zur Verfügung.